KGV, KBV, KUV – Der Kennzahlenwahnsinn
Inhalt Puh, Börse ist doch nicht „e wie einfach“ Das KGV, KBV, KUV und wie die ganzen Kennzahlen heißen, ist für jeden Börsenneuling
Ähnlich wie bei jeder anderen Einkommensart, fällt in der Regel auch auf das passive Einkommen durch Dividenden Abgeltungsteuer an. Doch auch hier gibt es einige Tipps und Tricks, wie man zumindest bestimmte Titel oder einen Teil als steuerfreie Dividenden beziehen kann.
Dividenden sind für viele Anleger die einzige Methode, um sich ein passives Einkommen aufzubauen. Besonders interessant werden für Anleger Dividenden dann, wenn man diese steuerfrei beziehen kann. Doch in welchen Fällen ist dies möglich? Und was gibt es dabei zu beachten? All das und noch weitere Einblicke in die Welt der steuerfreien Dividendenaktien erhalten Sie im folgenden Beitrag.
Zu Beginn des Artikels ist wichtig einmal zu erwähnen, dass wir uns in diesem Artikel ausschließlich mit den Möglichkeiten für deutsche Dividendenjäger beschäftigen. Anleger aus den USA haben hier deutlich mehr Möglichkeiten, welche wir auf Wunsch auch gerne in einem zukünftigen Beitrag erläutern.
Bis zum Ende des Jahres 2022 werden die 40 DAX-Unternehmen vorraussichtlich über 50 Milliarden Euro an Dividenden ausgeschüttet haben. Dies ist ein Allzeitrekord für den DAX, welcher im Vergleich zum Vorjahr seine Dividendensumme um etwa 47 Prozent erhöht hat. Dies ist unter anderem durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu erklären, da in dieser Zeit viele Unternehmen ihre Dividenden gekürzt oder teilweise sogar ganz gestrichen haben. Trotz dieser positiven Entwicklung schütten die meisten Unternehmen Dividenden nicht steuerfrei aus. Steuerfreie Dividendentitel sind damit nach wie vor rar gesät.
Die erste und auch naheliegende Möglichkeit Dividenden steuerfrei zu erhalten ist der Freibetrag. Der Freibetrag gibt an, wie viel Geld im Jahr durch Gewinnmitnahmen bei ETFs oder Aktien, darunter auch Zinsen und Dividenden, eingenommen werden darf, bevor es versteuert werden muss. Aktuell liegt der Freibetrag für Alleinstehende bei 801€ und für Ehepaare bei 1.602€. Da der Freibetrag für uns heute jedoch relativ uninteressant ist, beschäftigen wir uns jetzt mit den tatsächlich steuerfreien Aktientiteln.
Der wichtigste Faktor, ob ein Unternehmen steuerfrei Dividenden ausschüttet, ist, aus welchem Finanztopf des Unternehmens die Dividenden ausgezahlt werden. Schüttet ein Unternehmen seine Dividenden aus dem erwirtschafteten Gewinn aus, so besteht für Anleger keine Chance die Dividende steuerfrei zu beziehen. Wenn hingegen die Dividenden aus den Rücklagen oder dem steuerlichen Einlagekontos eines Unternehmens gezahlt werden, ist die erste Voraussetzung für steuerfreie Dividenden gegeben. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Dividenden auch wirklich steuerfrei beim Anleger ankommen.
Während der erste Faktor, ob eine Dividende auch wirklich steuerfrei ist, abhängig vom Unternehmen ist, liegt der zweite Faktor ganz auf der Anliegerseite. Der Zeitpunkts des Aktienkaufs spielt hier nämlich eine ganz entscheidende Rolle. Hierbei ist es elementar zu wissen, dass die Abgeltungsteuer, wie wir sie heute kennen, erst im Jahre 2009 in Kraft getreten ist. Alle Aktien, welche vor 2009 erworben wurden, sind damit heute Altbestände.
Altbestände müssen, für den Fall, dass der erste Faktor auch zutrifft, somit nicht versteuert werden und sind somit die einzig „wahren“ steuerfreien Dividendenaktien. Interessant an der Stelle zu erwähnen ist, dass Altbestände auch verkauft und vererbt werden können, ohne dass hier weitere Steuern auf Gewinne anfallen. Bei einer Vererbung wird auch das alte Kaufdatum übernommen, sodass auch der neue Eigentümer keine Steuern auf zukünftige Dividenden zahlen müsste.
Wurde die Aktie nach 2009 gekauft zählt sie nicht mehr zu den Altbeständen und müsste somit theoretisch besteuert werden. Jedoch gibt es auch hier eine Möglichkeit eine Dividende mehr oder weniger steuerfrei zu erhalten. Auch hier ist es essenziell, dass das Unternehmen, von welchem die Dividenden ausgeschüttet werden, diese aus den Rücklagen oder Einlagen zahlt. Ist dies nicht gegeben muss in jedem Fall die Abgeltungsteuer gezahlt werden.
Denn wenn wir es jedoch ganz genau nehmen, gibt es keine Möglichkeit aus Aktien welche nach 2009 erworben wurden, steuerfreie Dividenden zu erhalten. Stattdessen kann man eher sagen, dass man die Möglichkeit hat, Aktien welche nach 2009 erworben wurden, eine Steuerstundung vorzunehmen. Dies geschieht nach folgendem Ablauf: Das Unternehmen zahlt dem Anleger aus den Ein- oder Rücklagen die Dividenden aus, welche den Anleger steuerfrei erreichen. Durch diese Ausschüttung wird aber der Anschaffungspreis der Aktie um den Wert der erhaltenen Dividenden nach unten korrigiert. Durch dieses Vorgehen erhöht sich die Differenz zwischen dem aktuellen Kursniveau und dem Einstandswert (In diesem Fall Einkaufswert – Wert der erhaltenen Dividende) und demnach auch der theoretische Gewinn. Dies wirkt sich dann zu einem späteren Zeitpunkt, beim Verkauf der Aktie, aus, wenn hier der größere Gewinn entsprechend versteuert werden muss.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, welche steuerfreie Dividenden unter den bereits besprochenen Voraussetzungen ausschütten. Hier ein kleiner Einblick in die prominentesten deutschen Unternehmen, welche bis zum jetzigen Zeitpunkt ihre Dividenden entweder aus ihren Einlagen oder Rücklagen gezahlt:
Eine ausführlichere Auflistung finden aller deutschen Unternehmen sie hier.
Achtung diese Auflistung ist Stand 09.12.2022! Die Situation kann sich relativ unvorhersehbar ändern. Das prominenteste Beispiel hierfür ist die Deutsche Post AG. Die Deutsche Post AG hatte die letzten Jahre immer die Dividenden au den Einlagen ausgezahlt, dies wurde jedoch in 2021 relativ plötzlich verändert. Aus diesem Grund raten wir dazu, die jeweilige Situation von Unternehmen, welche sich im Portfolio befinden, regelmäßig zu überprüfen.
Vereinzelt gibt es auch im Ausland Unternehmen welche für deutsche Anleger steuerfrei Dividenden ausschütten, diese sind zwar selten jedoch nicht unauffindbar. Ein Beispiel hier wäre Omega Healthcare aus den USA. Die Besonderheit bei steuerfreien Dividenden aus dem Ausland ist, dass es hier auch keine Quellensteuer erhoben wird. Das trifft jedoch nur ein, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird. Andernfalls kann die Quellensteuer immerhin steuermindernd angesetzt werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass steuerfreie Dividenden durchaus möglich sind, jedoch nicht ganz so einfach und unkompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint. Die vier wichtigsten Learnings aus dem Beitrag hier noch einmal für euch zusammengestellt:
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